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HSZG Aktuell

04. August 2017

Herausragende Leistungen in der Lehre

Die Hochschule Zittau/Görlitz lobt 2017 zum zweiten Mal einen Lehrpreis aus. Vorschläge können bis Dezember eingehen.

Die Hochschule lobt zum zweiten Mal einen Lehrpreis aus. Damit sollen das überdurchschnittliche Engagement und herausragende Leistungen in der Lehre an der Hochschule Zittau/Görlitz gewürdigt werden. Weiterhin wird die besondere Bedeutung der Hochschullehre insgesamt sichtbar gemacht und ein Anreiz für die Lehrenden der Hochschule Zittau/Görlitz zur stetigen Weiterentwicklung ihrer Lehre geschaffen. Mithin befördert die Vergabe des Lehrpreises die Verbesserung der Qualität der Lehre und bildet ein wesentliches Instrument im Qualitätsmanagement der Hochschule Zittau/Görlitz.

Ausgezeichnet werden können
a) Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, Lehrbeauftragte, Tutorinnen/Tutoren oder
b) Gruppen von Lehrenden gemäß Buchstabe a)
c) Lehrende gemäß Buchstabe a) in Zusammenarbeit mit Laboringenieurinnen/Laboringe-
nieuren als Gruppe

der Hochschule Zittau/Görlitz und an der Durchführung von Studiengängen, die von der Hochschule Zittau/Görlitz verantwortet werden, beteiligten Kooperationspartnern. In der Regel wird der Preis nur an eine Person bzw. Gruppe vergeben.

Der Preis ist als Geldpreis in Höhe von 1.000 Euro als Einmalzahlung dotiert. Die Auslobung des Preises steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Finanzmittel durch den Förderverein der Hochschule Zittau/Görlitz e.V..
Die Annahme des Preises durch die Preisträgerin bzw. den Preisträger ist mit keiner Gegenleistung verbunden. Die Preisträgerin bzw. der Preisträger können über das Preisgeld frei verfügen. Gegebenenfalls sind einkommenssteuerliche Regelungen zu beachten.
Für den Lehrpreis vorgeschlagen werden können einzelne Lehrende oder auch Gruppen von Lehrenden mit überdurchschnittlichem Engagement und herausragenden Leistungen in der Lehre.
Vorschlagsberechtigt sind die Fakultäten und Zentralen Einrichtungen in Abstimmung mit den Fachschaftsräten der Hochschule Zittau/Görlitz.
Für die an Studiengängen beteiligten Kooperationspartner ist die Geschäftsführung / Leitung in Verbindung mit der kooperierenden Fakultät vorschlagsberechtigt.
Nach Beschluss des zuständigen Fakultätsrates bzw. der Zentralen Einrichtung sind durch den Dekan bzw. den Direktor bis 08.12.2017 in Schriftform beim Rektor (Sekretariat, Frau Dellf) mindestens folgende Unterlagen einzureichen:

  • Protokollauszug der Sitzung des Fakultätsrats mit Beschluss,
  • Aussagefähige Begründung der Preiswürdigkeit der bzw. des Vorgeschlagenen durch die vorschlagende Einheit,
  • Vita/tabellarischer Lebenslauf der bzw. des Vorgeschlagenen,
  • Zertifikate zur Teilnahme an hochschul-/fachdidaktischen Qualifizierungsmaßnahmen (als Kopien) sind erwünscht sofern vorhanden,
  • Nachweis bzw. Auflistung besonderer Leistungen in der Lehre der letzten drei Jahre, ggf. ergänzt durch Lehrmaterialien des Lehrprogramms/neuen Konzepts/der Methode,
  • Ergebnisse von Lehrevaluationen der letzten drei Jahre.

Nicht vollständig und fristgerecht eingereichte Unterlagen finden keine Berücksichtigung.
Die Auswahlkriterien für die Vergabeentscheidung sind:

  • Spezifität der Lehrtätigkeit/des Konzeptes hinsichtlich des Innovationsgrads und/oder der Umsetzung didaktischer lmplikationen (d. h., verfolgter didaktischer Ansatz, Wahrnehmung von Heterogenität, lnterdisziplinarität, besonderer Praxis- bzw. Forschungsbezug usw.),
  • Ergebnisse studentischer Lehrveranstaltungs-Evaluationen,
  • Grad der erworbenen Qualifikation zur Didaktik sowie Umfang und Zeitraum absolvierter hochschul-/fachdidaktischer Qualifizierungsmaßnahmen (sofern vorhanden),
  • Einhaltung von formellen Vorgaben (z. B. Fristgerechte Notenmeldung).

Bei der Gesamtbetrachtung der Anwärterin bzw. des Anwärters sollen außerdem das besondere Engagement und die Persönlichkeit der Anwärterin bzw. des Anwärters Beachtung finden. Diesem Kontext können folgende Kriterien Rechnung tragen:

  • Umfang der personellen und finanziellen Ausstattung des Arbeitsumfeldes, Umfang der Lehraus-/Lehrbelastung gemäß DAVOHS,
  • Beratung und Betreuung der Studierenden über einzelne Lehrveranstaltungen hinaus,
  • Engagement bei der Entwicklung von Studienprogrammen, bei der internationalen Zusammenarbeit im Hochschulbereich, in der akademischen Selbstverwaltung der Fakultät bzw. der Hochschule.

Die bzw. der Vorsitzende der Auswahlkommission übermittelt dem Rektorat und dem Förderverein der Hochschule Zittau/Görlitz die Beschlussempfehlung der Auswahlkommission. Rektorat und Förderverein können innerhalb von einem Monat nach Zugang des Vorschlags schriftlich ihr Votum einlegen.
Die Hochschule Zittau/Görlitz stellt der Preisträgerin bzw. dem Preisträger eine Urkunde aus und die bzw. der Vorsitzende der Auswahlkommission verleiht den Lehrpreis im Rahmen der feierlichen Exmatrikulation im April 2018.
Die Hochschule Zittau/Görlitz fördert das Renommee des Preises und der Preisträgerin bzw. des Preisträgers in geeigneter Weise und in Abstimmung mit der/dem Preisträger/in, insbesondere durch Bekanntgabe in den hochschulinternen und regionalen Medien.

Foto: Dipl.-Ing. Hella Trillenberg
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Hella Trillenberg
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