Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss besteht aus der vorsitzenden Person, deren Vertreterin bzw. Vertreter, zwei weiteren Professorinnen bzw. Professoren, einer akademischen Mitarbeiterin bzw. einem akademischen Mitarbeiter und zwei Studierenden. Seine Mitglieder werden durch den Fakultätsrat bestellt.

Der Prüfungsausschuss achtet auf die Einhaltung der Prüfungsordnung, sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen und trifft die Entscheidungen im Prüfungsverfahren. Er berichtet der Fakultät regelmäßig über die Entwicklung der Prüfungs- und Studienzeiten einschließlich der tatsächlichen Bearbeitungszeiten für die Abschlussarbeit. Er gibt der Studienkommission Anregungen zur Reform der Studienordnungen/Studienablaufpläne und Prüfungsordnungen.