Fakultätsrat

Der Fakultätsrat ist zuständig für alle Angelegenheiten der Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung. Ihm gehören die gewählten Vertreterinnen und Vertreter und der Gleichstellungsbeauftragte stimmberechtigt an. Der Dekan, die Prodekane und der Studiendekan gehören dem Fakultätsrat mit beratender Stimme an, soweit sie nicht gewählte Mitglieder sind. Zur Vorbereitung von Entscheidungen kann der Fakultätsrat Kommissionen und Beauftragte einsetzen.

Die Wahl der Mitglieder fand zuletzt im Zeitraum 27.-31.05.2024 statt.

Gruppe der Professorinnen und Professoren

Prof. Dr.-Ing. Klaus ten Hagen - Dekan

Prof. Dr.-Techn. Stefan Kornhuber - Prodekan Bereich Elektrotechnik

Prof. Dr. Jörg Lässig - Prodekan Bereich Informatik

Prof. Dr.-Ing. Jens Uwe Müller - Studiendekan

Prof. Dr. phil. Matthias Längrich

Prof. Dr.-Ing. Knut Meißner

Prof. Dr.-Ing. Stefan Reitmann

Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Gruppe der Studentinnen und Studenten

Dipl.-Ing. (FH) Tom Richter

Florian Kossack

Karsten Hänsch

Aufgaben des Fakultätsrats

§ 93 des Sächsischen Hochschulgesetzes (SächsHSG) regelt die Zuständigkeiten des Fakultätsrats wie folgt:

(1) 1Der Fakultätsrat ist zuständig für alle Angelegenheiten der Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere für

  1. den Erlass der Studien- und Prüfungsordnungen unter Beachtung der Rahmenordnungen,
  2. den Erlass der Promotions- und der Habilitationsordnung unter Beachtung der Rahmenordnungen,
  3. Vorschläge für die Einrichtung, Aufhebung und Änderung von Studiengängen,
  4. die Koordinierung der Forschungsvorhaben,
  5. Vorschläge für Zielvereinbarungen der Fakultät mit dem Rektorat,
  6. Stellungnahmen der Fakultät zu Zielvereinbarungen der Hochschule mit dem Staatsministerium,
  7. die Sicherung ihres Lehrangebotes und die Planung des Studienangebotes nach der Entwicklungsplanung der Fakultät,
  8. Evaluierungsverfahren nach § 9,
  9. Vorschläge für die Aufstellung von Struktur- und Entwicklungsplanungen der Fakultät,
  10. die Mitwirkung am Entwurf des Wirtschaftsplanes der Hochschule,
  11. die Stellungnahme zur Verwendung der der Fakultät zugewiesenen Stellen und Mittel,
  12. die Durchführung der Studienfachberatung,
  13. die Besetzung der Berufungskommissionen und Vorschläge für die Funktionsbeschreibung von Hochschullehrerstellen.