Der Fakultätsrat ist zuständig für alle Angelegenheiten der Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung. Ihm gehören die gewählten Vertreterinnen und Vertreter und der Gleichstellungsbeauftragte stimmberechtigt an. Der Dekan, die Prodekane und der Studiendekan gehören dem Fakultätsrat mit beratender Stimme an, soweit sie nicht gewählte Mitglieder sind. Zur Vorbereitung von Entscheidungen kann der Fakultätsrat Kommissionen und Beauftragte einsetzen.
Die Wahl der Mitglieder fand zuletzt im Zeitraum 27.-31.05.2024 statt.
Prof. Dr.-Ing. Klaus ten Hagen - Dekan
Prof. Dr.-Techn. Stefan Kornhuber - Prodekan Bereich Elektrotechnik
Prof. Dr. Jörg Lässig - Prodekan Bereich Informatik
Prof. Dr.-Ing. Jens Uwe Müller - Studiendekan
Prof. Dr. phil. Matthias Längrich
Prof. Dr.-Ing. Stefan Reitmann
Dipl.-Ing. (FH) Tom Richter
Florian Kossack
Karsten Hänsch
§ 93 des Sächsischen Hochschulgesetzes (SächsHSG) regelt die Zuständigkeiten des Fakultätsrats wie folgt:
(1) 1Der Fakultätsrat ist zuständig für alle Angelegenheiten der Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere für